Allgemeine Geschäftsbedingungen des allani Kinderhospizes Bern (AGB)

Adresse

allani Kinderhospiz Bern
Riedbachstrasse 348
3020 Bern
Schweiz

info@allani.ch

 

Gegenstand und Geltung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
Abschluss, Inhalt und Dauer von Verträgen über Leistungen, insbesondere Pflegeleistungen nach den Sozialver-sicherungsgesetzen (IVG, KVG und UVG) sowie Hotellerie Leistungen.

Das Vertragsverhältnis wird bestimmt durch

a.  die individuelle Leistungsvereinbarung;

b.  die aktuelle Verfügung bzw. aktuelle Leistungsplanung basierend auf der Bedarfsabklärung;

c.  die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);

d.  das jeweils aktuelle Tarifblatt

e.  die Hausordnung.

 

Leistungsbeschreibung

Pflegeleistungen

Pflegeleistungen werden gemäss der aktuellen Verfügung
bzw. der jeweiligen aktuellen Leistungsplanung basierend auf
der Bedarfsabklärung erbracht. In der Leistungsplanung sind Art, Dauer und Häufigkeit der Leistungen erfasst.

Pflegeleistungen können nur so weit übernommen oder aufrechterhalten werden, als es der Gesundheitszustand des Kindes oder der jugendlichen Person erlaubt. Wenn die Pflege und Betreuung bei allani nicht mehr machbar sind, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder wenn sich der Eintritt in eine stationäre Einrichtung aufdrängt, wird die Situation umgehend mit der gesetzlichen Vertretung des Kindes oder der jugendlichen Person besprochen.

Die gesundheitliche Situation des Kindes oder der jugendlichen Person sowie alle pflegerischen, betreuerischen oder weiteren Massnahmen (inkl. ärztlicher Verordnungen) werden in der Pflegedokumentation erfasst.

Das für die Pflege des Kindes oder jugendlichen Person benötigte Material wird den Mitarbeitenden von allani durch die gesetzliche Vertretung des Kindes oder der jugendlichen Person zur Verfügung gestellt. Nach Absprache kann allani das für die Pflege des Kindes oder der jugendlichen Person benötigte Material zur Verfügung stellen.

Hotellerie-Leistungen

Das Pflegezimmer für das Kind oder die jugendliche Person ist kostenlos und wird durch Spenden finanziert. Für das Familienzimmer und Elternzimmer wird ein Mindestbeitrag pro Nacht verrechnet. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem jeweils aktuellem Tarifblatt. Die Differenz zwischen den tatsächlichen und den verrechneten Kosten wird durch Spenden finanziert. Die Familien haben die Möglichkeit einen selbstbestimmten Betrag als Spende zu entrichten.

Zahlungsbedingungen

Die nicht von den Sozialversicherungen oder Dritten übernommene Pflege- und Betreuungsleistungen für das Kind, das für die Pflege notwendige Material, das nicht von Dritten zur Verfügung gestellt oder übernommen wurde (vgl. Ziff. 4.1) sowie die Hotellerie-Leistungen für die Familie werden der gesetzlichen Vertretung direkt in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist jeweils innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Wird die Leistungsvereinbarung mit allani von mehreren Personen unterschrieben, so gelten sie als Solidarschuldner.

Mitwirkung

Die Familie verpflichtet sich in Absprache mit dem Pflegepersonal zur Mitwirkung bei der Pflege und Betreuung des Kindes oder der jugendlichen Person. Die Familie ist allein für die Betreuung der anwesenden Geschwister zuständig.

Die Familie verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung und zum sorgsamen Umgang mit der Einrichtung. Die Räumlichkeiten und das Inventar sind vor Schäden zu bewahren. Beschädigungen sind unverzüglich allani zu melden.

Haftung

Allani und Familien haften gegenseitig für Sachschäden, die von ihnen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Der Umfang der Haftung bestimmt sich nach dem Zeitwert der beschädigten Sache.

Datenschutz und Schweigepflicht

allani verpflichtet die Mitarbeitenden zur Beachtung und Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Der Umgang mit Personendaten richtet sich nach den Vorgaben im Dokument «Informationen zum Umgang mit Personendaten».

Es wird darauf hingewiesen, dass allani in bestimmten Fällen einer gesetzlichen Meldepflicht untersteht bzw. ein Melderecht hat (z.B. bei ungewöhnlichen Todesfällen, bestimmten übertragbaren Krankheiten, Selbst- oder Fremdgefährdung).

Es ist nicht gestattet, Mitarbeitende von allani ohne ihre Einwilligung beim Verrichten der Pflegeleistungen zu filmen oder andere visuelle oder akustische Aufzeichnungen zu machen.

Schlussbestimmungen

Den Mitarbeitenden ist es untersagt, Geschenke oder Bargeld anzunehmen. Sämtliche Geldbeträge, Aufmerksamkeiten und Präsente, die den Mitarbeitenden übergeben werden, werden an die Geschäftsleitung abgegeben und kommen der Stiftung allani Kinderhospiz Bern als Ganzes zugute. Weitergehende Zuwendungen können mittels Spende ausgerichtet werden.

Allfällige Beschwerden sind an folgende Personen und/oder Fachstellen zu richten.

  1. Leitung Pflege und Betreuung, Leitung Administration und Leitung Hotellerie

  2. Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen
    Bümplizstrasse 128, 3018 Bern, Tel.: +41 (0) 31 372 27 27, info@ombudsstellebern.ch

  3. Interne Aufsicht Stiftung allani Kinderhospiz Bern
    patrick.schafer@allani.ch

  4. Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion, Gesundheitsamt, Abteilung Aufsicht und Bewilligung, Rathausplatz 1, Postfach 3000 Bern 8, Tel. +41 (0) 31 636 98 98, info.aufsicht.ga@be.ch

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand resp. anwendbares Recht bei allfälligen Streitigkeiten ist das Gericht in Bern (Schweiz). Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Leistungsvereinbarung zwischen allani und der gesetzlichen Vertretung des Kindes oder der jugendlichen Person ist der Sitz der Stiftung allani Kinderhospiz Bern.

 

Vertretungsberechtigter

André Glauser (Geschäftsführer)

 

Rücktrittsrecht

Eine Widerrufserklärung ist nach erfolgter Spende ausgeschlossen.